… wenn das Wachstum gefördert wird

Die Stiftung „Gemeinde im Aufbruch“ hat sich zum Ziel gesetzt, Gemeinden bei der Entwicklung und Enfaltung von Ideen finanziell zu helfen.

Wir leben in einer Zeit, die uns viele Veränderungen abverlangt, auch den Kirchengemeinden.

Wenn Sie mit einer der folgenden Fragen unterwegs sind, können wir Sie gerne unterstützen:

„Wie finden wir eine Idee/ Ansatz für unsere Gemeinde / Nachbarschaftsraum?“, „Was will Gott in unserer Gemeinde wachsen lassen?“, „Wie gehen wir dabei nachhaltig vor?“ und „Wie begleiten wir die Mitarbeitenden wirkungsvoll?“

Rufen Sie uns an oder schicken Sie eine Email. Wir beraten Sie gerne, wie es mit Ihrer Idee voran gehen kann.

Dabei greifen wir auf das Wissen und die Erfahrung aus geförderten Projekten sowie der verschiedenen Zentren und Einrichtungen der EKHN zurück.

„Ich bin darin guter Zuversicht, dass der in euch angefangen hat das gute Werk, der wird‘s auch vollenden“. Philipper 1,6

Ideen können verschiedenen Stadien haben und an verschiedenen Stellen gefördert werden…

Zum Beispiel:

 … damit die Rahmenbedingungen stimmen

Wurzeln:
Geistliche Grundlagen und Leitbild der Gemeinde klären. Was will Gott bei uns wachsen lassen?

Stamm:
Ziele und Strategien entwickeln. Veränderungsprozesse einleiten. Wie gehen wir nachhaltig vor?

Äste:
Mitarbeitende und Führungspotenziale entdecken und fördern. Wie begleiten wir wirkungsvoll?

… damit aus Ideen Früchte werden

Früchte:
Ziele so in konkreten Schritten planen und umsetzen, dass diese auch für andere nutzbar werden (z.B. Gottesdienstkonzepte, Hauskreise, Glaubenskurse, diakonische, geistliche oder missionarische Projekte).

Wer kann sich bewerben?

Gemeinden, Nachbarschaftsräume, Dekanate und übergemeindliche Initiativen der Evangelischen Kirche Hessen und Nassau (EKHN).

Was fördert die Stiftung?

  • Generell: Projekte, bei denen es um die geistliche Weiterentwicklung geht
  • Veranstaltungen zur Entwicklung einer Idee oder Perspektive
  • den Anschub eines nachhaltigen Projektes
  • Förderung von MultiplikatorInnen

Wann kann man sich bewerben?

Die Stiftung „Gemeinde im Aufbruch“ entscheidet zweimal im Jahr über die Ausschüttung ihrer Mittel. Anträge können daher bis zum 15. Mai und 15. Oktober jeden Jahres eingereicht werden.

Vorgehen

Hier erfahren Sie, wie Sie konkret einen Antrag einreichen können.

Vorgehensweise

Antragsstellung

  • Formloser Antrag unter Berücksichtigung der unten genannten Punkte
  • Anträge können bis zum 15. Mai und 15. Oktober für die jeweils nächste Kuratoriumssitzung eingereicht werden.

Beschreibung der Idee

  • Die konkrete Beschreibung Ihrer Idee
    z.B. Inhalt, Ausgestaltung, Zielgruppe, Zeitraum.
  • Was ist die geistliche Dimension ihres Vorhabens?
  • Handelt es sich um eine einmalige Aktion oder versprechen Sie sich nachhaltige Auswirkungen?
  • Gibt es begleitende bzw. nachfolgende Aktionen, die auf Ihrer Idee aufbauen?

Was genau soll gefördert werden

  • Art und Umfang der Förderung
    Wer oder was genau soll mit welchem Betrag unterstützt werden?
  • Darstellung, inwieweit weitere Förderungen von Dritten vorliegen bzw. beantragt wurden.
  • Ausweisen des Eigenanteils.
Die Stifung bezuschusst
  • Honorare externer Referentinnen oder Referenten
    z.B. für KV-Tage, Treffen von Mitarbeitenden.
  • Kosten für externe Expertinnen oder Experten
    z.B. Leitbild, Ziele, Veränderungsprozesse, Organisationsentwicklung, Mitarbeiterführung, diakonische, geistliche oder missionarische Projekte, Fundraising.
  • Fortbildungskosten für Leitende / Multiplikatoren aus Ihrer Gemeinde / Organisation z.B. Gottesdienstkonzepte, Hauskreisarbeit, Glaubenskurse.

Die Stiftung bezuschusst nicht
  • Sachkosten
    z.B. Instrumente, Werbematerialien, Möbel, Ausstattung.
  • Eigene Reisekosten
    z.B. Fahrtkosten, Übernachtungen.
  • Eigene Personalkosten

 

Mitwirkung

  • Die Bereitstellung eines Eigenanteils an der Finanzierung.
  • Erfahrungsaustausch
    Die geförderten Gemeinden und Initiativen erklären sich mit Antragstellung bereit, die Ergebnisse der geförderten Maßnahme schriftlich zu dokumentieren und der Stiftung zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen.

Kontakt

Stiftung Gemeinde im Aufbruch

Zentrum Verkündigung der EKHN
c/o Pfarrerin Alrun Kopelke

Markgrafenstraße 14
60487 Frankfurt am Main

Email: alrun.kopelke@zentrum-verkuendigung.de

Telefon 069.71379-138
Fax 069.71379-120