… wenn die Rahmenbedingungen stimmen.

Denn durch gute Rahmenbedingungen erkennen Menschen eher Wege, wie sie ihre Ideen nachhaltig umsetzen können.

Die Stiftung „Gemeinde im Aufbruch“ hat sich zum Ziel gesetzt, Gemeinden beim Aufbau dieser unterstützenden Rahmenbedingungen finanziell zu helfen.

Antworten auf die Fragen „Was will Gott in unserer Gemeinde wachsen lassen?“, „Wie gehen wir dabei nachhaltig vor?“ und „Wie begleiten wir die Mitarbeitenden wirkungsvoll?“ sind dabei wesentliche Aspekte, um diese Rahmenbedingungen zu beschreiben.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie eine Email. Wir beraten Sie gerne, wie es mit Ihrer Idee voran gehen kann.

Dabei greifen wir auf das Wissen und die Erfahrung aus geförderten Projekten sowie der verschiedenen Zentren und Einrichtungen der EKHN zurück.

„Ich bin darin guter Zuversicht, dass der in euch angefangen hat das gute Werk, der wird‘s auch vollenden“. Philipper 1,6

… besonders die Entwicklung von Rahmenbedingungen, damit die Pflanze „Idee“ wachsen kann wie ein Baum:

Wurzeln: Modul 1
Geistliche Grundlagen und Leitbild der Gemeinde klären. Was will Gott bei uns wachsen lassen?

Stamm: Modul 2
Ziele und Strategien entwickeln. Veränderungsprozesse einleiten. Wie gehen wir nachhaltig vor?

Äste: Modul 3
Mitarbeitende und Führungspotenziale entdecken und fördern. Wie begleiten wir wirkungsvoll?

… damit aus Ideen Früchte werden

Früchte: Modul 4
Ziele so in konkreten Schritten planen und umsetzen, dass diese auch für andere nutzbar werden (z.B. Gottesdienstkonzepte, Hauskreise, Glaubenskurse, diakonische, geistliche oder missionarische Projekte).

Gemeinden, Dekanate und übergemeindliche Initiativen der Evangelischen Kirche Hessen und Nassau (EKHN) können sich um eine Förderung bewerben.

Voraussetzung hierzu ist:

  • Die Stiftung fördert den Anschub eines nachhaltigen Projektes sowie die multiplikativen Anteile einer Maßnahme. Dazu benötigen wir eine Beschreibung des geplanten Projekts samt einer Zuordnung zu den Modulen 1 – 4. Bei Anträgen zu den Modulen 2-4 erhalten wir ein besseres Gesamtbild, wenn uns Unterlagen zu den vorhergehenden Modulen mit eingereicht werden.
  • Die Bereitstellung eines Eigenanteils an der Finanzierung.
  • Die Stiftung bezuschusst in der Regel Beratungs- und Schulungskosten externer Referent-/innen.
  • Erfahrungsaustausch
    Die geförderten Gemeinden und Initiativen erklären sich mit Antragstellung bereit, die Ergebnisse der geförderten Maßnahme schriftlich zu dokumentieren und der Stiftung zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen.

Die Stiftung „Gemeinde im Aufbruch“ entscheidet zweimal im Jahr über die Ausschüttung ihrer Mittel. Anträge können daher bis zum 15. Februar und 15. Oktober jeden Jahres eingereicht werden.

Vorgehen

Hier erfahren Sie, wie Sie konkret einen Antrag einreichen können.

Was wir genau fördern:

Wir bezuschussen:

  • Honorare externer Referentinnen oder Referenten (z.B. für KV-Tage, Treffen von Mitarbeitenden, …)
  • Kosten für externe Expertinnen oder Experten (z.B. Leitbild, Ziele, Veränderungsprozesse, Organisationsentwicklung, Mitarbeiterführung, diakonische, geistliche oder missionarische Projekte, Fundraising, ….)
  • Fortbildungskosten für Leitende / Multiplikatoren aus Ihrer Gemeinde / Organisation (z.B. Gottesdienstkonzepte, Hauskreisarbeit, Glaubenskurse, ….)

Wir bezuschussen nicht:

  • Sachkosten (z.B. Instrumente, Werbematerialien, Möbel, Ausstattung, ….)
  • Reisekosten (z.B. Fahrtkosten, Übernachtungen, ….)
  • Eigene Personalkosten (z.B. Unterstützung / Sponsoring von angestellten Mitarbeitenden, …
Beschreibung der Idee

  • Die konkrete Beschreibung Ihrer Idee
    (Inhalt, Ausgestaltung, Zielgruppe, Zeitraum, ….)
  • Wenn Ihre Idee umgesetzt ist: Inwieweit wird diese Ihre Gemeinde/Dekanat/Organistaion beeinflussen?
    Welche Ihrer Ziele könnten damit erreicht werden?
  • Wie ist die Nachhaltigkeit Ihrer Idee gesichert?
    Handelt es sich um eine einmalige Aktion oder versprechen Sie sich nachhaltige Auswirkungen?
  • Gibt es begleitende bzw. nachfolgende Aktionen, die auf Ihrer Idee aufbauen?
  • Liegt eine Zustimmung des verantwortlichen Leiters bzw. der Gremien (PfarrerInnen, DekanInnen, KV, Synode…) vor?
Was genau soll gefördert werden:

  • Art und Umfang der Förderung
    Wer oder was genau soll mit welchem Betrag unterstützt werden?
  • Darstellung, inwieweit weitere Förderungen von Dritten vorliegen bzw. beantragt wurden.
  • Ausweisen des Eigenanteils.
Form und Zeitpunkt:

  • Formloser Antrag unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte
  • Anträge können bis zum 15. Februar und 15. Oktober für die jeweils nächste Kuratoriumssitzung eingereicht werden.

Unsere Kontaktdaten

Stiftung Gemeinde im Aufbruch

Zentrum Verkündigung der EKHN
c/o Pfarrerin Alrun Kopelke

Markgrafenstraße 14
60487 Frankfurt am Main

Email: alrun.kopelke@zentrum-verkuendigung.de

Telefon 069.71379-138
Fax 069.71379-120